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| FAMILIENRECHT

Scheidung, Unterhalt, Vermögensausgleich, Elterliche Sorge


Das Familienrecht wird von Rechtsanwalt Stieghorst betreut. Er war der erste Fachanwalt für Familienrecht im hiesigen Amtsgerichtsbezirk und blickt auf eine lange familienrechtliche Erfahrung zurück.

Bei der Lösung von familiären Konflikten anlässlich von Trennung und Scheidung wird zunächst versucht, die Probleme einverständlich zu regeln. Dadurch können insbesondere Belastungen für die betroffenen Kinder vermieden oder verringert werden. Ein Schwerpunkt der Tätigkeit liegt deshalb zunächst auf außergerichtlichen Verhandlungen mit dem Ziel eines einverständlichen Ehescheidungsverfahrens.

Lässt sich ein gerichtlicher Streit nicht vermeiden, werden die Interessen des Auftraggebers im Unterhaltsrecht, im Zusammenhang mit der elterlichen Sorge, im Umgangsrecht, sowie im Vermögensrecht und in der Altersvorsorge nachhaltig und nachdrücklich vertreten. Hier werden alle gerichtlichen Mittel eingesetzt, um zu einer für den Auftraggeber akzeptablen Lösung zu kommen.

Daneben steht die Beratung beim Abschluss von Eheverträgen. Auch Vertragsgestaltungen für nichteheliche Partnerschaften oder für die gleichgeschlechtliche Partnerschaft sind Gegenstand der beruflichen Tätigkeit.

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Familienrecht

Fachanwalt

Ihr Ansprechparter für
das Familienrecht:
Wolfgang Stieghorst

Ecke


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